Energieausweis 2024 – was Eigentümer wissen müssen

3 Min.

blog author

Immobilien mit einer schlechten Energiebilanz finden immer schwerer Kaufinteressenten oder können nur mit erheblichen Preisabschlägen verkauft werden. Deshalb ist es für Immobilienbesitzer sinnvoll, einen aktuellen Energieausweis zu besitzen, denn er enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Darüber hinaus ist er beim Immobilienverkauf Pflicht. Fehlt er spätestens bei der Besichtigung oder wird gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

haus scaled e1632490810220

Ist Ihre Immobilie ein Energiefresser? Kaufinteressenten wollen das wissen. Denn nur noch wenige sind bereit, eine solche Immobilie zu kaufen. Schließlich sind Immobilienkäufer verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ihre neue Immobilie zu sanieren. Bei einer Immobilie mit schlechter Energiebilanz bedeutet das in der Regel hohe zusätzliche Kosten. Deshalb finden solche Immobilien meist nur einen Käufer, wenn der Kaufpreis drastisch reduziert wurde. Für Käufer ist die Energiebilanz einer Immobilie inzwischen fast genauso wichtig wie die Lage.

Modernisierungsempfehlungen

Energieausweise geben Auskunft über möglichst kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Das wird einerseits Kaufinteressenten interessieren. Andererseits ist es aber auch für Eigentümer interessant, wenn sie die Immobilie selbst sanieren möchten. Denn hierzu können staatliche Förderungen genutzt werden – beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

So können Preisreduktionen beim Verkauf vermieden werden. Wird optimal saniert, kann sich sogar eine Wertsteigerung ergeben. Beachten Sie jedoch, dass die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis keine professionelle Energieberatung ersetzen. Lassen Sie sich also in jedem Fall von einem unabhängigen Experten beraten.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweis: Beim Bedarfsausweis führt ein Experte eine technische Analyse durch. Er bestimmt den Energieverbrauch, der bei typischer Verwendung für Heizung, Warmwasserbereitung oder Belüftung entsteht. Dies beinhaltet eine Inspektion der Anlagen und der Baustruktur des Gebäudes vor Ort.

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des in den letzten drei Jahren aufgezeichneten Energieverbrauchs erstellt. Die Grundlage für diese Berechnung bilden die Abrechnungen für Heiz- und Nebenkosten.

Welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Immobilie und Ihren Absichten ab. Lassen Sie sich hierbei ebenfalls von einem unabhängigen Fachmann beraten. Er sagt Ihnen, für welche Zwecke welcher Ausweis nötig ist.

Wenn Sie wissen möchten, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken, stehen wir Immobilienprofis und Marktkenner Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ridofranz/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!

Jan Bikowski

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-22

Bert Muschick

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Projektentwicklung

+49 351 312094-21

Mario Howard

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verkauf Investment, Villen, Gewerbe

+49 351 312094-24

Kay Peter Schmidt

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-12

Romy Schmerse

TEAM VERKAUF
Büroleitung

+49 351 312094-20

Jörg-Albrecht Simon

TEAM VERKAUF
Innendienst

+49 351 312094-0

Robert Schilling

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien, Teamleitung

+49 351 312094-29

Enrico Liebscher

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-26

Lisa Wegener

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-25

Sabine Voigt

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-18

Mario Ladendorf

TEAM VERKAUF
Leitung Investment

+49 351 312094-23

Frank Nitzsche

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohnimmobilien, Innendienst

+49 351 312094-14

Yvonne Landgraf

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-15

Henry Menzel

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-13

Federico Hirschfeld

Marketing

+49 351 312094-27

Maximillian Kunze

Fachpraktikant

Hier könntest Du stehen

Jetzt bewerben!

+49 351 312094-0 STELLENANGEBOTE