So können Sie Ihre geerbte Immobilie selbst nutzen

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Haben Sie als Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner eine Immobilie von ihrem verstorbenen Partner geerbt und wollen diese selbst nutzen, werden Sie von der Erbschaftsteuer befreit. Sie müssen die Immobilie aber mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen und dürfen sie in dieser Zeit auch nicht vermieten. Ausnahme: Sie müssen in dieser Zeitspanne in ein Pflegeheim umziehen. Für Kinder gelten andere steuerrechtliche Regeln.

Entscheidend ist ferner, ob Sie die Liegenschaft alleine erben oder zusammen mit anderen Verwandten, wie etwa Ihren Geschwistern. Dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft und müssen sich über die Nutzung der Immobilie gemeinschaftlich verständigen (siehe Seite XX).

Möchten Sie das Haus oder die Wohnung selbst nutzen, sind zwei Möglichkeiten denkbar. Entweder Sie schließen einen Mietvertrag und ziehen ein. Oder Sie erwerben die Immobilie alleine, indem Sie ihre Miterben auszahlen. Hierfür sollte der Wert der Immobilie von einem unabhängigen Gebäudesachverständigen oder versierten Immobilienmakler fixiert werden. Er dient als Basis für die Beträge, die Sie an den oder die Miterben bezahlen müssen. Um diesen Betrag zu stemmen, können Sie Ihre neue Bleibe mit einer Hypothek belasten. Wenn Sie bereits eine weitere Immobilie besitzen, können Sie wahlweise auch diese mit einer Hypothek belasten.

Wer in ein geerbtes Bestandsgebäude zieht, muss zudem umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einplanen. Zumeist fehlte den ehemaligen Bewohnern die Kraft, sich um Modernisierungsmaßnahmen an Dach, Fenstern oder der Heizungsanlage zu kümmern. Nicht selten ist der Garten verwildert. Auch die Anforderungen an Grundrisse sind anders: Wurden in den 1970er und 1980er Jahren die Küchen häufig sehr klein und die Wohnzimmer hingegen recht großzügig geplant, schätzt man heute fließende, offene Grundrisse, bei denen Wohn- und Essbereiche ineinander übergehen. Hierzu müssen Wände rausgerissen, Decken mit Stahlträgern abgefangen und Fenster und Zugänge neu geplant werden. Diese Investitionen sollten potenzielle Nutzer vor dem Einzug einplanen.

Sie brauchen Unterstützung bei der Sanierung oder beim Auflösen der Erbgemeinschaft? Wir beraten Sie gerne.

Foto: hanohiki

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!

Jan Bikowski

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-22

Bert Muschick

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Projektentwicklung

+49 351 312094-21

Mario Howard

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verkauf Investment, Villen, Gewerbe

+49 351 312094-24

Kay Peter Schmidt

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-12

Romy Schmerse

TEAM VERKAUF
Büroleitung

+49 351 312094-20

Jörg-Albrecht Simon

TEAM VERKAUF
Innendienst

+49 351 312094-0

Robert Schilling

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien, Teamleitung

+49 351 312094-29

Enrico Liebscher

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-26

Lisa Wegener

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-25

Sabine Voigt

TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien

+49 351 312094-18

Mario Ladendorf

TEAM VERKAUF
Leitung Investment

+49 351 312094-23

Frank Nitzsche

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohnimmobilien, Innendienst

+49 351 312094-14

Yvonne Landgraf

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-15

Henry Menzel

TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien

+49 351 312094-13

Federico Hirschfeld

Marketing

+49 351 312094-27

Maximillian Kunze

Fachpraktikant

Hier könntest Du stehen

Jetzt bewerben!

+49 351 312094-0 STELLENANGEBOTE